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   BVerwG, 16.11.1982 - 3 B 102.81   

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https://dejure.org/1982,4221
BVerwG, 16.11.1982 - 3 B 102.81 (https://dejure.org/1982,4221)
BVerwG, Entscheidung vom 16.11.1982 - 3 B 102.81 (https://dejure.org/1982,4221)
BVerwG, Entscheidung vom 16. November 1982 - 3 B 102.81 (https://dejure.org/1982,4221)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf die Versagung des rechtlichen Gehörs - Beihilfe zum Lebensunterhalt nach dem Lastenausgleichsgesetz - Verzicht auf die lastenausgleichsrechtliche Altersversorgung im Rahmen einer Abtretung der Ansprüche auf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 09.03.1982 - 7 B 40.82

    Feststellungen zur Rechtsstellung zweier Fachschulräte - Rüge einer mangelnden

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1982 - 3 B 102.81
    Unter solchen Umständen kann aber die Revision nur zugelassen werden, wenn in bezug auf jede dieser Begründungen ein durchgreifender Zulasungsgrund geltend gemacht wird (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt Beschluß vom 9. März 1982 - BVerwG 7 B 40.82 - [Buchholz 310 § 132 Nr. 209] m.w.N.).
  • BFH, 20.09.1979 - VII B 20/79

    Steuerbevollmächtigter - Widerruf der Bestellung zum Steuerbevollmächtigter -

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1982 - 3 B 102.81
    Im Hinblick auf die mit einer Anordnung nach § 67 Abs. 2 Satz 2 VwGO verbundene Folge, nämlich den Verlust der Postulationsfähigkeit des Beteiligten, wird sie jedoch nur ausnahmsweise in Betracht kommen, so daß jedenfalls bei der Beurteilung der Unfähigkeit zu sachgemäßem Vortrag enge Maßstäbe anzulegen sind (vgl. BFHE 113, 267; 128, 489[491]; BayVGH, VGH n.F. 30, 12).
  • BFH, 09.08.1974 - V B 23/74

    Bestellung eines Bevollmächtigten - Anordnung - Rechtfertigung der Anordnung -

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1982 - 3 B 102.81
    Im Hinblick auf die mit einer Anordnung nach § 67 Abs. 2 Satz 2 VwGO verbundene Folge, nämlich den Verlust der Postulationsfähigkeit des Beteiligten, wird sie jedoch nur ausnahmsweise in Betracht kommen, so daß jedenfalls bei der Beurteilung der Unfähigkeit zu sachgemäßem Vortrag enge Maßstäbe anzulegen sind (vgl. BFHE 113, 267; 128, 489[491]; BayVGH, VGH n.F. 30, 12).
  • BVerwG, 12.04.1984 - 3 C 23.83

    Zurückweisung einer Revision bezüglich eines Wegnahmeschadens an Betriebsvermögen

    Abgesehen hiervon wäre der Begriff der wirtschaftlichen Einheit des Betriebsvermögens ebensowenig noch klärungsbedürftig wie die Frage, welche Kriterien maßgebend sind, um die Sachgleichheit von Betrieben festzustellen (vgl. zuletzt Beschluß vom 16. November 1982 - BVerwG 3 B 102.81 - ).
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